Die Schmuckkiste
Hannah Berger und Merle von Nostitz-Wallwitz GbR
Inhaberinnen:
Hannah Berger und Merle von Nostitz-Wallwitz
Anschrift:
Wirkerstr. 58, 42105 Wuppertal
Telefon:
0202 519 872 93
E-Mail:
info@die-schmuckkiste.com
Website:
1. Geltungsbereich
Für alle Rechtsgeschäfte, die bei uns im Geschäft bzw. telefonisch oder schriftlich (z.B. per Email) geschlossen werden, sind die folgenden Bestimmungen maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
Die Kundin / der Kunde erkennt die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an
- mit mündlicher oder schriftlicher Erteilung eines Auftrags zur Anfertigung, Umarbeitung oder Reparatur eines Schmuckstücks
- mit Kauf eines fertigen Schmuckstücks aus unserem Sortiment.
2. Angebot und Vertragsschluss
In unserer Goldschmiedewerkstatt bieten wir auf Anfrage Neuanfertigungen von Schmuckstücken sowie die Umarbeitung und Reparatur angelieferter Schmuckstücke an.
Im Rahmen einer Neuanfertigung von Schmuckstücken ist ein Vorgespräch in der Regel unerlässlich. In diesem werden Design, Maße und Material der Schmuckstücke festgelegt.
Für aufwändigere Reparaturen und Umarbeitungen sollte ebenfalls ein Vorgespräch vereinbart werden, bei kleineren Anliegen ist eine kurzfristige Besprechung möglich.
Die Interessentin / der Interessent erhält ein Angebot für die besprochene Anfertigung unmittelbar oder spätestens innerhalb von 1-2 Wochen nach dem Gespräch. Das Angebot ist, ab Unterbreitung, 1 Woche bei Stücken aus Gold/Platin/Palladium und 2 Wochen bei Stücken aus Silber gültig.
Eine Terminvereinbarung für das Vorgespräch kann mündlich, schriftlich per Email oder über unser Kontaktformular unter
www.die-schmuckkiste.com erfolgen.
Unsere Vorgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Der Vertragsschluss kommt durch die Auftragserteilung durch die Kundin / den Kunden, mündlich oder schriftlich, zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für unsere Neuanfertigungen, Reparaturen und Umarbeitungen setzen sich zusammen aus dem Zeitaufwand aller nötigen Arbeitsschritte sowie den Materialkosten für Edelmetalle und Edelsteine.
Bei Auftragserteilung einer Schmuckanfertigung nehmen wir eine Anzahlung, deren Höhe individuell mit der Kundin / dem Kunden besprochen wird.
Neben der Barzahlung sind bei uns alle gängigen Kartenzahlungen vor Ort möglich.
4. Eigentumsvorbehalt
Die auf Wunsch gefertigten Schmuckstücke sowie alle gekauften Halbfabrikate und Steine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum.
Wir erwerben Miteigentum bei Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörender Ware.
Im Falle einer Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung der Ware gehen die der Käuferin / dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen an uns über.
5. Stornierung eines Auftrags
- Vor Beginn der Umsetzung:
Bei Rücktritt vom vereinbarten Auftrag durch die Kundin / den Kunden erlauben wir uns, der Kundin / dem Kunden unseren entstandenen Arbeitsaufwand für die Angebotserstellung sowie bereits erfolgte Vorbereitungen zur Auftragsumsetzung nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. - Nach Beginn der Umsetzung – dazu zählt auch eine bereits erfolgte Materialbestellung und/oder Materialvorbereitung:
Bei Rücktritt vom vereinbarten Auftrag durch die Kundin / den Kunden erlauben wir uns, der Kundin / dem Kunden unseren entstandenen Arbeitsaufwand für die Angebotserstellung sowie alle bereits erfolgten Arbeitsschritte zur Auftragsumsetzung nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Außerdem erlauben wir uns, die bestellten Edelmetalle, Edelsteine und Furnituren, die von uns nicht mehr an unsere Lieferanten zurückgegeben oder verlustfrei anderweitig verwendet werden können, der Kundin / dem Kunden mindestens anteilig in Rechnung zu stellen. - Bei Umarbeitungen und Reparaturen ist ein Rücktritt vom Vertrag nur möglich, wenn mit der Reparatur noch nicht begonnen wurde.
6. Haftung
Wir haften für die sorgfältige Aufbewahrung der uns anvertrauten Schmuckstücke oder Gegenstände für eine Höchstdauer von 3 Monaten. Schäden oder Verluste durch Einbruch, Diebstahl, Beraubung oder höhere Gewalt schließen wir aus, es sei denn, sie wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits verursacht.
Für Schäden, die in Werkstätten Dritter auftreten, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits oder des beauftragten Dritten.
Sollte ein angeliefertes Schmuckstück oder ein Kundenedelstein trotz sorgfältiger und fachgerechter Bearbeitung beschädigt werden, haften wir ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder den ideellen Wert, ist ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Mängelansprüche
Mängelrügen sind von der Kundin / dem Kunden unverzüglich zu erheben. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung unserer Wahl berechtigt. Schlägt die zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sie sich unangemessen aus von uns zu vertretenden Gründen, so kann die Vertragspartnerin / der Vertragspartner nach ihrer / seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8. Reklamation bei Nichtgefallen
Schmuckstücke aus unserer Werkstatt sind handgefertigte Unikate. Bei Anfertigungen, Umarbeitungen oder Reparaturen auf Kundenwunsch können material- oder designbedingte Abweichungen von Skizzen oder Entwürfen auftreten. Solche Abweichungen gelten als vertragsgemäß, sofern sie weder die vereinbarte Ästhetik noch die Funktionalität wesentlich beeinträchtigen. Diese Abweichungen können wir bei Reklamation teilweise, je nach Design, nur bedingt am fertigen Schmuckstück beheben.
Bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtgefallen trotz Nachgespräch und Nacharbeit erlauben wir uns, der Kundin / dem Kunden für unseren entstandenen Arbeitsaufwand sowie anteilig für die verarbeiteten Edelmetalle und Edelsteine, die von uns nicht mehr zurückgegeben oder verlustfrei anderweitig verwendet werden können, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen bzw. geleistete Anzahlungen zur Deckung unseres Aufwands einzubehalten. Die Gesamthöhe der Entschädigung wird individuell mit der Kundin / dem Kunden vereinbart.
Fertige Schmuckstücke und Reparaturen werden nur nach vollständiger Zahlung inkl. etwaiger Nachbesserungskosten und gegen Vorlage des Abholscheins ausgehändigt. Für die Legitimation der vorlegenden Person haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Rückgabe und Umtausch
Entsprechend des Rückgaberechts gemäß § 355 BGB kann ein aus unserem Sortiment erworbenes Schmuckstück innerhalb von 4 Wochen zurückgegeben werden. Die Frist beginnt nach Erhalt des Produkts durch die Kundin / den Kunden.
Die Kundin / der Kunde erhält einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises. Voraussetzung hierfür ist, dass das Schmuckstück nicht getragen wurde sowie die absolute Unversehrtheit des Schmuckstücks. Andernfalls ist eine Rückgabe nicht möglich bzw. die Gutschrift des Kaufpreises als Gutschein kann nur unter Abzug eines entsprechenden Schadensersatzes erfolgen.
Wurden im Rahmen des Erwerbs auf Kundenwunsch Änderungen am Schmuckstück vorgenommen noch bevor oder kurz nachdem es in den vollständigen Besitz der Kundin / des Kunden übergegangen ist, ist eine Rückgabe nicht mehr ohne Weiteres möglich und es gelten unsere Bestimmungen wie bei Anfertigungen auf Anfrage (siehe 6.).
10. Altgoldanlieferung
Es kann Altgold bei uns angeliefert werden:
- zum Einfließen in die Anfertigung von Schmuckstücken
- zur Verrechnung mit dem Anfertigungspreis eines Auftrags
- zum reinen Ankauf
Das Altgold kann auf Wunsch und abhängig von der Beschaffenheit teilweise oder vollständig zur Weiterverwendung für Neuanfertigungen aufbereitet werden. Ebenso spielen Art, Beschaffenheit und Zustand des angelieferten Altgoldes eine entscheidende Rolle für die Möglichkeit der Weiterverarbeitung. Sollte die Weiterverarbeitung nach sorgfältiger und fachlicher Beurteilung unsererseits nicht umsetzbar sein, besteht die Möglichkeit eines reinen Ankaufs bzw. einer Verrechnung mit dem zu zahlenden Betrag für eine Anfertigung.
Eine individuelle Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten erfolgt in einem Vorgespräch bzw. nach abgeschlossener Prüfung des angelieferten Altgoldes. Im Rahmen dieser erstellen wir der Kundin / dem Kunden ein individuelles Angebot zum Ankauf, der Verrechnung oder der Altgoldverwendung.
10.1 Haftung und Garantie
Im Rahmen der Beurteilung des Altgoldes bzw. zur Feststellung eines Ankaufwertes müssen die angelieferten Schmuckstücke geprüft und gegebenenfalls demontiert werden, um den exakten Wert des Altgoldes bestimmen zu können. Dies kann beispielsweise das Entfernen von Kitt, Edelsteinen oder anderen Bestandteilen umfassen. Die Kundin / der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit dieser Demontage einverstanden.
Trotz größter Sorgfalt können die Stücke selbst sowie ausgefasste Edelsteine und Perlen dabei beschädigt werden. Hierfür haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ebenso geben wir keine Garantie auf die Echtheit der Schmuckstücke, da eine sichere Beurteilung in manchen Fällen nur schwer möglich ist. Die Beurteilung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne rechtlich bindende Zusicherung.
Edelsteine, Perlen oder andere nichtgoldene Bestandteile werden bei Ankauf fachgerecht entsorgt, sofern nicht ausdrücklich eine Vereinbarung über eine andere Verwendung getroffen wurde.
Auf Wunsch können geeignete Anteile des Altgoldes nach entsprechender Prüfung und Aufbereitung für Neuanfertigungen verwendet werden. Die Kundin / der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in diesem Fall entsprechende Anteile unwiderruflich verarbeitet werden und eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Fließt das Altgold in die neuen Schmuckstücke ein, können wir trotz sorgfältiger und aufwändiger Aufbereitung des Materials keine Garantie bezüglich Materialfehlern wie z.B. Rissen oder Poren geben. Auch Legierungsfarben können durch das Einschmelzen von Altgold variieren und von den bei uns gesichteten Edelmetallfarben neuen Materials abweichen.
Die Kundin / der Kunde wird von uns im Vorfeld mündlich über oben genannte Sachverhalte informiert und aufgeklärt.
10.2 Kosten für Prüfung
Kommt es nach der Beurteilung des Altgoldes zur Zusage eines Auftrags, stellen wir diesen Aufwand nicht in Rechnung.
Nimmt die Kundin / der Kunde jedoch Abstand vom möglichen Auftrag erlauben wir uns, die Beurteilung nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
Bei geringfügigen Altgoldmengen fallen keine Kosten für die Prüfung an.
10.3 Auftragserteilung, Zahlungen und Stornierung
Für eine verbindliche Zusage zum Auftrag sowie für alle Zahlungen und Stornierungsbedingungen gelten bei Anfertigungen, Umarbeitungen und Reparaturen unter Verwendung/Verrechnung von Altgold die gleichen Bestimmungen wie unter Verwendung des von uns zur Verfügung gestellten Materials (siehe entsprechende Abschnitten oben).
10.4 Mängelrügen, Reklamation bei Nichtgefallen und Stornierung
Bevor angeliefertes Altgold in Absprache mit der Kundin / dem Kunden für die Anfertigung von Schmuckstücken verwendet wird, werden in einem Vorgespräch alle Details zum Design und den Maßen der neuen Stücke geklärt.
Sollte das fertige Schmuckstück, welches teilweise oder vollständig aus angeliefertem Altgold angefertigt wurde, trotz genauer Vorbesprechung, einem Nachgespräch und Nacharbeit unsererseits der Kundin / dem Kunden nicht gefallen, können wir das angelieferte und im Schmuckstück verwendete Altgold nur in Form eines Ankaufs erstatten. Eine Aushändigung des ursprünglich angelieferten Altgoldes ist nicht möglich.
Bei der Berechnung der Ankaufssumme für das verwendete Altgold erlauben wir uns in diesen Fällen, einen bei der vorherigen Verarbeitung angefallenen Materialverlust von 10% abzuziehen.
Für unseren Aufwand in Form der bereits geleisteten Arbeitsstunden für die Aufbereitung des Altgoldes sowie die Umsetzung des Auftrags erlauben wir uns außerdem, der Kundin / dem Kunden eine Entschädigung in Höhe des Zeitaufwandes in Rechnung zu stellen bzw. geleistete Anzahlungen zur Deckung unseres Aufwands einzubehalten. Die Gesamthöhe der Entschädigung wird individuell mit der Kundin / dem Kunden vereinbart.
Fertige Schmuckstücke aus Altgold werden nur nach vollständiger Zahlung, inkl. etwaiger Nachbesserungskosten und gegen Vorlage des Abholscheins ausgehändigt. Für die Legitimation der vorlegenden Person haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
11. Ringgrößenanpassung
Bei Ringen, die aus unserer Werkstatt erworben wurden, gelten folgende Bestimmungen bezüglich einer Ringgrößenanpassung:
- Wenn der Ring aus unserem Sortiment erworben wurde und der Trägerin / dem Träger am Tag des Kaufs am gewünschten Finger passte, innerhalb von 3 Monaten nach Kauf aber nicht mehr am selbigen Finger passt, erfolgt eine einmalige kostenlose Anpassung. Sollte zusätzliches Material eingesetzt werden müssen, wird dieses zum tagesaktuellen Kurs in Rechnung gestellt.
- Wenn der Ring ohne die zukünftige Trägerin / den zukünftigen Träger aus unserem Sortiment gekauft wurde (z.B. Geschenk, Verlobungsring) und innerhalb von 6 Monaten festgestellt wird, dass dieser nicht am gewünschten Finger passt, erfolgt eine einmalige kostenlose Anpassung. Sollte zusätzliches Material eingesetzt werden müssen, wird dieses zum tagesaktuellen Kurs in Rechnung gestellt.
- Wenn der Ring im Rahmen Anfertigung durch uns entstanden ist und am Tag der Abholung am gewünschten Finger passte, innerhalb von 3 Monaten nach Abholung aber nicht mehr am selbigen Finger passt, erfolgt eine einmalige kostenlose Anpassung. Sollte zusätzliches Material eingesetzt werden müssen, wird dieses zum tagesaktuellen Kurs in Rechnung gestellt.
- Wenn der Ring auf Wunsch in einer von der Kundin / dem Kunden vorgegebenen Größe, ohne dass wir diese bei der zukünftigen Trägerin / dem zukünftigen Träger ausmessen konnten, von uns angefertigt wurde (z.B. Geschenk, Verlobungsring) und dann im Anschluss festgestellt wird, dass der Ring nicht am gewünschten Finger passt, ist die Anpassung kostenpflichtig nach Aufwand und Materialeinsatz.
- Wenn der Ring nachträglich an einem anderen Finger getragen werden soll als ursprünglich im Auftrag bzw. beim Kauf vereinbart, ist die Anpassung kostenpflichtig nach Aufwand und Materialeinsatz.
Die Kundin / der Kunde muss sich innerhalb des genannten Zeitraums mit dem Anliegen einer Ringgrößenanpassung an uns wenden, um von der kostenlosen Anpassung Gebrauch zu machen. Bei Einsatz zusätzlichen Materials erstellen wir im Vorfeld der Anpassung ein individuelles Angebot. Anpassungswünsche, die nach dem genannten Zeitraum an uns gerichtet werden, rechnen wir zu unseren dafür angesetzten Preisen bzw. nach Aufwand ab.
12. Gutscheine
Ansprüche aus von uns erteilten Gutscheinen unterliegen der gesetzlichen Verjährung von 3 Jahren.
Die Preisgültigkeit von Gutscheinen, die nicht einen Betrag enthalten sondern für ein bestimmtes Schmuckstück aus unserem Sortiment gelten, wird für ein Jahr garantiert. Nach Ablauf eines Jahres kann eine erfolgte Preiserhöhung nacherhoben werden.
13. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns sehr wichtig. Alle Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben werden, behandeln wir vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu den Zwecken der Vertragserfüllung sowie der Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen eine Weitergabe vorschreiben.
Auftragsdaten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auftrags datenschutzgerecht vernichtet, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die eine längere Speicherung erfordern.
Die Namen und Kontaktdaten der Kundinnen / Kunden können von uns gespeichert werden, um zukünftige Serviceleistungen und Kundenbetreuung zu ermöglichen. Die Kundinnen / Kunden haben jederzeit das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu verlangen oder deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter folgendem Link zu finden: Datenschutzerklärung.
14. Bild-, Urheber- und Geschmacksmusterrechte
Bei der Anfertigung von Schmuckstücken durch uns – auch wenn die Arbeiten in Zusammenarbeit mit der Kundin / dem Kunden entstehen – liegen Urheberrechte und Geschmacksmusterrechte bei der
Hannah Berger und Merle von Nostitz-Wallwitz GbR.
Dies gilt auch für im Rahmen der Arbeit angefertigten Skizzen, Abbildungen und Fotografien des Schmuckstücks.
Fotos und Videos dürfen von uns zu Werbezwecken veröffentlicht werden.
15. Nebenabreden
Nebenabreden, die von allen oben genannten Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.